BürgervereinElberfelderSüdstadt 

Seilbahn über bewohntem Gebiet

In der Öffentlichkeit ist eine Diskussion entstanden, ob eine Seilbahn über bewohntem Gebiet schweben dürfe.

Die Fa. Leitner Ropeways, Wettbewerber der Fa. Doppelmayr, hat einige Seilbahnprojekte umgesetzt, bei denen die Seilbahn über Hausdächer führt. Bedingung ist laut Leitner lediglich, dass die Brandschutzbestimmungen und die übrigen technischen Voraussetzungen eingehalten werden.


Da es nach Presseberichten in Deutschland noch keine Seilbahn gibt, die über ein bewohntes Gebiet schwebt, muss die  Frage der rechtlichen Zulässigkeit unabhängig von vorhandenen Präzidenzfällen geklärt werden. Dazu hat der Rat in seiner Sitzung am 7. 3. 2016 zum Projekt Seilbahn den Einstieg in die qualifizierte ergebnisoffene Prüfung mit begleitender Bürgerbeteiligung beschlossen. (Quelle: Protokoll der Ratssitzung). Es wird erwartet, dass diese Prüfungsphase zum Ende des Jahres 2016 endet.


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