Leserbrief vom 13.02.2016 an die
WZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
ohne die bisher grundsätzliche Neutralität des Bürgervereins der
Elberfelder Südstadt e. V. in Zweifel ziehen zu wollen, gestatten
wir uns zum WZ- Bericht über die Vorstellung des Rechtsgutachtens
der Seilbahngegner einige Anmerkungen:
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1. Soweit das Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, der
Entschädigungsanspruch eines Hausbesitzers, dessen Grundstück von
der Seilbahn „überflogen" werde, könnte in einer Größenordnung von
5.000,00 € bis 8.000,00 € liegen, kämen im Falle des Seilbahnbaus
auf die WSW bzw. die Stadt Ansprüche in Höhe von einer halben bis
gut dreiviertel Million € zu. Denn etwa 100 Parzellen sollen ja
betroffen sein.
2. Würde nach Plan B gebaut, also Verlegung des mittleren Teils der
Trasse um einige Grade nach Osten, so dass nach Möglichkeit kein
Hausgrundstück der Cläre- Blaeser- Siedlung mehr von den
Seilbahnkabinen „überflogen" werden könnte, hätte man Mehrkosten von
zumindest mehreren Millionen €. Nämlich für die zusätzliche
Installation weiterer 2 bis 3 Stützen. Diese Mehrkosten könnten
allerdings in den Förderungsantrag an den VRR einfließen und müssten
von den WSW daher voraussichtlich nur zu einem Zehntel getragen
werden. Ganz im Gegensatz zu den Entschädigungsansprüchen, für die
Förderungsanträge nicht gestellt werden können, und die nach Meinung
der Seilbahngegner selbst die von ihrem eigenen Rechtsgutachter
prognostizierten Entschädigungsbeträge um das Zehn- bis Zwanzigfache
übersteigen würden.
Obwohl das Rechtsgutachten dazu schweigt, scheint uns ein
Zwischenergebnis somit auf der Hand zu liegen: Will man den
Seilbahnbau durchziehen, ist Zugrundelegung des genannten
Trassenplans B die wirtschaftlichere, und insbesondere für die
Cläre- Blaeser- Siedler eher erträgliche Alternative. Ggf. sollte
den WSW Gelegenheit gegeben werden, den Plan B sowohl technisch als
auch finanziell genauer durchzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerverein der Elberfelder Südstadt e. V.
Ralph Hagemeyer, Vors.
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